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Haftpflichtversicherung Vergleich
- Die private Haftpflichtversicherung kostet weit unter 100 Euro im Jahr, auch wenn mehr als eine Person versichert wird. Sie ist ab der Beitragszahlung sofort gültig.
- Die Privathaftpflicht leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherte versehentlich bei Dritten verursachen.
- Ohne die freiwillige Versicherung müssen Sie im Schadenfall alle Kosten vollumfänglich selber tragen.
- Personen eines Haushalts können sich gemeinsam in einem Vertrag versichern. Bestimmte Haustiere, z. B. Hunde, benötigen eine gesonderte Haftpflichtversicherung. Freiberufler und Unternehmer brauchen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Der unverbindliche, kostenlose Haftpflichtversicherungsvergleich unseres externen Partners zeigt Ihnen auf Tarifcheck.de sekundenschnell passende Tarife an. Bei Bedarf können Sie ohne Zusatzkosten direkt über unsere Webseite eine Privathaftpflichtversicherung bei unserem Partner beantragen und sparen bis zu 65 Prozent.
- Der externe Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de ist mehrfacher Testsieger.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Haftpflichtversicherung Vergleich – was leistet der private Schutz?
Mit dem Einkaufswagen aus Unachtsamkeit ein parkendes Auto gerammt, die Fensterscheibe des Nachbarn beim Ballspiel mit den Kindern beschädigt oder eine Person im Bus mit heißem Kaffee verletzt – ein Missgeschick ist schnell passiert. Verursachen Sie jemandem einen Schaden, müssen Sie für die entstandenen Kosten aufkommen und Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten.
In vielen Fällen wie diesen trägt die private Haftpflichtversicherung die Schadenkosten für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Sie übernimmt Schäden, die Versicherte versehentlich bei Dritten verursachen.
Zusätzlich leistet die Privathaftpflicht einen passiven Rechtsschutz: Sie prüft die Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls auch vor Gericht. Dann trägt der Versicherer die Gerichtskosten.
Bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Außerhalb der Arbeitszeit bei Vorfällen rund um die Uhr.
Bei Schäden in der BRD und tarifabhängig im Ausland.
So finden Sie einen passenden Haftpflicht-Tarif
Mehr als 47 Millionen Menschen in Deutschland haben laut Statista eine Haftpflichtversicherung um Haushalt (Stand: Dezember 2024). Mit dem kostenlosen, unverbindlichen und externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie mit wenigen Klicks eine passende Privathaftpflichtversicherung zu günstigen Konditionen.
So funktioniert’s:
- Versicherungsvergleich starten und Wunschleistungen angeben.
- Angebote vergleichen und günstigen Tarif finden.
- Leistungsstarke Privathaftpflicht bequem online beantragen.
Prüfen Sie mithilfe des unverbindlichen, kostenlosen Vergleichs auch, ob Sie zu viel für Ihre derzeitige Haftpflichtversicherung zahlen.
Warum ein Vergleich?
Test.de stellte fest, dass neuere Tarife oft leistungsstärker sind als lange bestehende Verträge. Bereits Ende 2014 empfahl das Portal Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb, Tarife, die älter sind als fünf Jahre, mit neuen zu vergleichen.
Auch wurden in den vergangenen Jahren Errungenschaften wie Drohnen immer beliebter. Entstehen Schadensersatzforderungen aufgrund der Nutzung einer Drohne, werden diese nicht notwendigerweise durch den Grundschutz der Privathaftpflicht gedeckt. Prüfen Sie bei Bedarf die Versicherungsbedingungen und versichern Sie dieses Risiko über Zusatzbausteine gleich mit.
Ändern sich Ihre Lebensumstände, können Sie zudem oft von günstigeren Tarifen profitieren. So gibt es beispielsweise Familien- oder Partnertarife. Auch bestimmte Berufsgruppen profitieren von besonderen Vergünstigungen. Rentnerinnen und Rentner zahlen beispielsweise oft weniger als jüngere Menschen, da sie erfahrungsgemäß weniger Schäden verursachen.
Was übernimmt die Haftpflicht?
Die exakten Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Eine Basis-Haftpflicht kommt für gewöhnlich für die folgenden Schäden auf:
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn Sie Dritten eine Verletzung mit gesundheitlichen Schäden oder Todesfolge zufügen. Daraus resultieren mitunter sehr hohe Haftungsansprüche. Die Schadensverursacherin oder der Schadensverursacher haftet mit dem gesamten Vermögen. Nicht selten zahlt er über viele Jahre für den entstandenen Schaden.
Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen derartige Folgen ab:
- Personenschäden sind mit mindestens fünf Millionen Euro versichert.
- Die Haftpflicht zahlt Rehabilitationsmaßnahmen.
- Die Versicherung kommt für den Verdienstausfall der oder des Geschädigten auf.
- Neben dem Schmerzensgeld sind weitere Schadensersatzansprüche abgedeckt, etwa für Bergungskosten, Beerdigungskosten, Rentenzahlungen im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Reha- und Behandlungskosten.
Beispiel für einen Personenschaden: Ein Fußgänger überquert eine rote Ampel, woraufhin es zu einem Verkehrsunfall kommt. Ein herannahendes Auto musste ausweichen und hat dabei eine dritte Person erfasst. Diese ist daraufhin berufsunfähig und benötigt neben der medizinischen Erstbehandlung zusätzliche Reha-Maßnahmen. Die Haftpflicht kommt für diese und weitere Kosten auf.
Sachschäden
Ein Sachschaden entsteht, wenn Sie fremdes Eigentum aus Unachtsamkeit beschädigen:
- Die maximale Versicherungssumme beträgt mindestens fünf Millionen Euro.
- Die Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie für den Schaden verantwortlich sind und wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche ab.
- Werden Sie für den Sachschaden haftbar gemacht, übernimmt der Versicherer die Kosten.
Wichtig hierbei: Ereignet sich der Schadensfall, während Sie einer anderen Person einen Gefallen tun, liegt ein Gefälligkeitsschaden vor. Etwa dann, wenn Sie jemandem die Tür aufhalten oder beim Beladen des Autos helfen und es zum Schaden kommt. Dies ist unabhängig davon, ob Sie einem Freund oder einer Freundin helfen oder ob es sich um eine zuvor unbekannte Person handelt. Gefälligkeitsschäden werden nicht von jeder Privathaftpflicht abgedeckt, daher kann sich ein Vergleich lohnen.
Auch Mietsachschäden sind nicht in jedem Tarif versichert. Als Mietsache zählen etwa festverbaute Gegenstände aus dem Inventar gemieteter Wohnungen wie Einbauküche und Badewanne.
Beispiel für einen Sachschaden: Eine geplatzte Leitung Ihrer Waschmaschine führt zu einem Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen. Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie die anfallenden Kosten selbst tragen.
Vermögensschäden
Führt der zugefügte Schaden zu einem finanziellen Verlust der geschädigten Person, ist von einem Vermögensschaden die Rede. Diese können etwa durch eine Falschberatung oder Fristversäumnis entstehen, aber auch eine Folge von Personen- und Sachschäden sein.
- Die maximale Deckungssumme beträgt mindestens 50.000 Euro.
- Die Versicherung setzt Ihr Recht bei haltlosen Schadenersatzansprüchen durch.
- Sie begleicht die Kosten für von Ihnen verursachte Vermögensschäden.
Beispiel für einen Vermögensschaden: Sie transportieren eine Fensterscheibe, die Ihnen versehentlich aus der Hand gleitet. Dabei verletzen Sie eine andere Person so schwer, dass diese vorübergehend nicht arbeiten kann und Verdiensteinbußen erleidet. Die Haftpflichtversicherung kompensiert den Einkommensausfall für Sie.
Die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel:
- während des Urlaubs innerhalb der Europäischen Union.
- in manchen Nicht-EU-Ländern – gegebenenfalls ist vor Reiseantritt eine Erweiterung des Schutzes sinnvoll.
- nur für Urlaube. Wer dauerhaft im Ausland wohnt, muss die Versicherung vor Ort abschließen.
- im Ausland pro Jahr nur für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel bis zu maximal drei Monate).
- in Hotel oder Ferienunterkunft bei manchen Versicherern nur mit Zusatzbausteinen.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
- Bei Schäden, die bei gemeinsam in einem Vertrag versicherten Personen, der engen Familie und einem selbst entstanden sind (Eigenschäden).
- Bei der Ausübung des Berufs: Bei Angestellten greift dann die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers oder Ihre Diensthaftpflichtversicherung. Bei Selbstständigen und Freiberuflern zahlt die eigene Berufshaftpflicht.
- Bei Schäden durch ein zulassungspflichtiges Kfz – hierfür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Mit dem Fahrrad sind Sie hingegen in der Regel versichert.
- Bei Vorsätzlichkeit, Delikten und Straftaten – der Schaden muss sich versehentlich ereignet haben.
- Bei grober Fahrlässigkeit können Leistungen gemäß § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gekürzt werden.
- Einige Schadenarten listen manche Versicherer als Zusatzleistungen, zum Beispiel Schäden durch Freundschaftsdienste (Gefälligkeitsschäden). Diese Schadensfälle können über Zusatzbausteine versichert werden.
Wen versichert eine private Haftpflichtversicherung?
Versichert in der Privathaftpflichtversicherung sind alle im Vertrag namentlich genannten Personen sowie diverse Arten von Haustieren. Auch im Nachhinein können Sie Personen zum Tarif hinzufügen und den Versicherungsschutz ausweiten. Das sind die Optionen:
wie Katzen und Kaninchen (im Einzelfall lohnt die Nachfrage beim Versicherer)
Personen
- Tarif für Singles.
- Tarif für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
- Tarif für die ganze Familie – die Familienhaftpflicht versichert oft auch Kinder im Alter von bis zu 25 Jahren, die ihre erste Ausbildung absolvieren und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
- Tarif für den gesamten Haushalt.
Haustiere
- Katzen, Kaninchen & Co. können mitversichert werden.
- Hunde oder Pferde benötigen einen separaten Schutz in Form einer Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht.
- Gewerblich genutzte Tiere benötigen eine Extraversicherung.
- Im Einzelfall lohnt die Anfrage beim Versicherer.
Wichtig: Alle versicherten Personen und Tiere müssen im Vertrag namentlich genannt werden beziehungsweise aufgeführt werden.
Haftpflichtschutz für die ganze Familie
Die private Haftpflichtversicherung ist kostengünstig auch für die ganze Familie zu haben. Weil zudem ganze Haushalte versichert werden können, gehören dazu je nach Familienkonstellation nicht nur Eheleute und Kinder, sondern auch andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wie beispielsweise Schwiegereltern. Auch Geschwister oder WG-Partner sowie die Eltern in Pflegeeinrichtungen können mitversichert werden.
Mit dem externen Vergleich auf Tarifcheck.de können Sie auf Wunsch gezielt nach Haftpflichtversicherungstarifen und Versicherungsschutz für die ganze Familie suchen.
Alle Versicherten sollten im Vertrag der Privathaftpflicht namentlich genannt werden, damit im Schadensfall Leistungen erbracht werden.
Wer benötigt eine Privathaftpflicht?
Die private Haftpflichtversicherung ist ein freiwilliger Grundschutz, aber essenziell. Laut Gesetz haften Sie ohne den Schutz selbst mit Ihrem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen.
In Deutschland sind Menschen ab 14 Jahren in rund 47,3 Millionen Haushalten durch eine Privathaftpflichtversicherung vor den Folgekosten eines Missgeschicks geschützt. So die Zahlen von Statista.com (Stand: Dezember 2024).
- Jede volljährige Person, die nicht mehr über die Eltern versichert ist, sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Sie müssen dann im Ernstfall nicht lebenslang für einen versehentlich verursachten Schaden aufkommen. Der Versicherungsschutz ist trotz hoher Deckungssummen mitunter ab wenigen Euro im Monat erhältlich.
- Für Familien oder Singles mit Kindern, für Lebensgemeinschaften und Ehen gibt es besondere Kombi-Tarife. Kinder können bei der Privathaftpflicht über Erziehungsberechtigte mitversichert werden – das gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Haftpflichtversicherung für Kinder
Auch Kinder, beziehungsweise deren Eltern, können ab einem gewissen Alter für Haftpflichtschäden zur Kasse gebeten werden. Leibliche Kinder, Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder können in der Haftpflichtversicherung für die ganze Familie versichert werden.
Der Schutz gilt, solange die Kinder mit den Eltern im gleichen Haushalt leben. Haben Kinder bereits eine eigene Unterkunft, aber sind
a) jünger als 25 Jahre,
b) haben ihre erste Ausbildung, das erste Studium, den Wehr- oder Freiwilligendienst bisher nicht abgeschlossen und sind
c) nicht Teil einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,
können sie tarifabhängig ebenfalls noch über die Eltern versichert werden.
Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung können bei ihren Eltern unabhängig vom Alter so lange mitversichert werden, wie sie im gleichen Haushalt leben. Wohnen sie aber beispielsweise in einem Pflegeheim oder in einem eigenständigen Haushalt, ist dieser Schutz meist nicht mehr gewährleistet.
Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht schuldfähig. Verursachen sie einen Schaden, dann können sie dafür nicht finanziell belangt werden. Voraussetzung: Die Erziehungsberechtigten haben ihre Aufsichtspflicht erfüllt. Viele Versicherer inkludieren aber auch deliktunfähige Kinder unter sieben beziehungsweise zehn Jahren.
Vorsicht: Einige Versicherer haben Sonderklauseln, die die Mitversicherung der Kinder auf ein gewisses Lebensalter begrenzen, prüfen Sie daher die Vertragsdetails der Privathaftpflichtversicherung.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Selbst für mehrere Personen kostet die Privathaftpflichtversicherung insgesamt meist weit unter 100 Euro pro Jahr, obwohl die Leistungen für Schadensersatz im Millionenbereich liegen. Abhängig vom gewünschten Versicherungsumfang liegt die Haftpflichtversicherung im niedrigen bis höheren zweistelligen Bereich.
So setzen sich die Beiträge zusammen
Einfluss auf die Beitragshöhe beziehungsweise die Kosten der Privathaftpflicht haben:
- Alter der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer,
- Familienstand,
- Schadenleistungen in der Vergangenheit,
- Berufsstand,
- Vertragsbausteine und Tarifdetails.
Insgesamt ist der Versicherungsschutz im Verhältnis zum niedrigen Beitrag allgemein relativ umfangreich. Deshalb empfiehlt es sich, lieber jährlich ein paar Euro mehr für die Privathaftpflichtversicherung zu zahlen, um dadurch den Schutz noch wesentlich zu erweitern und die Deckungssumme möglichst hoch zu setzen.
Dies ist deshalb relevant, weil es für Rentnerinnen und Rentner beispielsweise Seniorentarife gibt, die günstiger sind als andere. Argument ist, dass diese im Vergleich weniger Schäden verursachen als jüngere Menschen.
Der Familienstand ist in der Privathaftpflicht bedeutsam, da man auch Tarife für Lebensgemeinschaften, Ehen und die eigene Familie inklusive der Kinder und im Haushalt lebenden (pflegebedürftigen) Elternteile abschließen kann. Entscheiden Sie sich für einen Single-Tarif, wird der Preis natürlich nochmals weitaus günstiger.
Einzelne Berufsgruppen profitieren bei der Versicherung von Vergünstigungen, so etwa Beamtinnen oder Beamte.
Je nach Ihren persönlichen Umständen machen bei der Privathaftpflicht unterschiedliche Zusatzbausteine Sinn. Arbeiten Sie beispielsweise ehrenamtlich, so sollten Sie etwaige Missgeschicke mitversichern, die im Rahmen dieses Ehrenamts passieren könnten.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wird der Tarif etwas günstiger. Allerdings fällt dies preislich nicht sehr ins Gewicht. Ein Selbstbehalt lohnt sich also kaum.
Bei einigen Zusatzbausteinen ist bei verschiedenen Versicherern eine Eigenbeteiligung vorgegeben, so etwa bei der Schlüsselversicherung und bei Schlüsselverlust. Verlieren Sie beispielsweise einen Generalschlüssel, so wird der Austausch der Schlüsselanlage gezahlt, eine Eigenbeteiligung im dreistelligen Bereich ist bei Schlüsselverlust jedoch oftmals obligatorisch.
Haben Sie in den letzten drei oder fünf Jahren – trotz oder ohne bestehende Haftpflichtversicherung – keinen Schaden gemeldet, wird Ihnen von einigen Versicherern, ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung, ein Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) angerechnet. Die Versicherung wird dann günstiger.
Schließen Sie einen Vertrag für mehr als ein Jahr ab, dann erhalten Sie bei einigen Anbietern Rabatte, allerdings sind die Versicherungen meist sowieso verhältnismäßig günstig, so dass man sich genau überlegen sollte, ob man sich für einen langen Zeitraum an einen Versicherer binden möchte.
Auch wenn Sie die Versicherung gleich für ein Jahr im Voraus zahlen, wird die Privathaftpflicht meist um einige Euro billiger, als wenn die Raten in kürzeren Abständen beglichen werden.
Selbstbeteiligung lohnt sich bei der Haftpflichtversicherung nicht!
Bei einer Selbstbeteiligung tragen Sie im Ernstfall einen meist dreistelligen Anteil an jedem verursachten Schaden. Die Haftpflichtversicherung wird durch die Selbstbeteiligung nur wenige Euro günstiger.
Privathaftpflichtversicherung und die Steuer
Beiträge für eine Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen
geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben
Wie beantrage ich eine private Haftpflichtversicherung?
Mithilfe des kostenlosen, unverbindlichen Haftpflichtversicherung Vergleichsrechners unseres externen Partners finden Sie auf Tarifcheck.de sekundenschnell passende Tarife entsprechend Ihrer Vorgaben. Bei Bedarf können Sie über unsere Webseite nach dem Vergleich ohne Zusatzkosten sofort den Vertrag bei unserem externen Partner abschließen – und sparen bis zu 65 Prozent.
- Privathaftpflicht vergleichen: Bevor Sie einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung abschließen, machen Sie unbedingt einen Vergleich. Einzelne Anbieter unterscheiden sich bezüglich Qualität, Leistungen, Tarifen und Preisen.
- Passende Deckungssumme wählen: Zentral ist die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden – also der Betrag, den eine Versicherung bei diesen Schadenarten maximal auszahlt. Die Summe liegt bei vielen Versicherern bei fünf bis zehn Millionen Euro oder mehr. Eine hohe Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro kann sinnvoll sein. Erleidet jemand durch ein Missgeschick gesundheitliche Folgen, können die Forderungen im siebenstelligen Bereich liegen. Der Deckungsbetrag für Vermögensschäden ist für gewöhnlich deutlich niedriger angesetzt.
- Privathaftpflicht an individuellen Bedarf anpassen: Für wen schließen Sie die Versicherung ab? Auch für Unverheiratete besteht die Möglichkeit, sich als Paar versichern zu lassen. Leben in Ihrem Haushalt auch Eltern, Schwiegereltern, Au-pairs oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, kann der Haftpflichtschutz entsprechend angepasst werden. Nennen Sie dem Versicherer vorab alle zu versichernden Personen.
- Haftpflichtversicherung für Haustiere berücksichtigen: Oftmals können Sie den gesamten Haushalt inklusive von Haustieren wie Katzen oder Kaninchen versichern. Einige Tiere wie Hunde und Pferde benötigen eine gesonderte Haftpflichtversicherung.
- Bei Versicherungsabschluss genaue Angaben machen: Wichtig sind wahrheitsgemäße Angaben, um den Schutz nicht zu gefährden. Das gilt auch dann, wenn die Versicherungsprämie durch wahrheitsgemäße Antworten steigt. Etwa fragen die Versicherer, ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen haben.
Vorsorgeversicherung bei der Privathaftpflicht
Neue Risiken, die durch Änderungen im Privatleben dazukommen, sollten der Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden. Allgemein gilt dabei bei allen Privathaftpflichtversicherungen die sogenannte Vorsorgeversicherung.
Dies ist keine separate Versicherung, sondern automatischer Versicherungsbestandteil. Dieser besagt, dass sich im Laufe eines Versicherungsjahrs im Alltag die Risiken beständig ändern. Diese neuen Risiken werden dann in der Regel für ein paar Wochen, Monate oder gar bis zur nächsten Prämienfälligkeit mitversichert. Stirbt etwa Ihr Haustier und Sie schaffen sich ein neues Tier der gleichen Art an, so ist dies meist mitversichert. Sie müssen jedoch spätestens bei der nächsten Prämienfälligkeit diesbezügliche Änderungen angeben.
Die Vorsorgeversicherung gilt jedoch nicht für Risiken, die bei Ihrer persönlichen Haftpflichtversicherung als extra Zusatzbausteine ausgewiesen sind.
Legen Sie sich beispielsweise privat eine versicherungspflichtige Drohne zu, dann müssen Sie dies sofort melden, sofern die Absicherung keine Drohnenversicherung inkludiert hat. Etwaige Schäden werden sonst nicht von der Vorsorgeversicherung übernommen.
Welche Zusatzbausteine gibt es bei der privaten Haftpflichtversicherung?
Einzelne Anbieter bieten sehr unterschiedliche Tarife für die Privathaftpflichtversicherung an. Einige Zusatzbausteine sind je nach Unternehmen automatisch Bestandteil der Police. Bei anderen Versicherungen müssen spezielle Leistungen für Schäden bei Internetnutzung, Schlüsselverlust & Co. hinzubestellt werden.
Zu den häufig gewählten Zusatzoptionen zählen:
- Schlüsselversicherung beim Verlust von (Dienst-)Schlüsseln, inklusive Austausch der Schließanlage,
- Allmählichkeitsschäden, zum Beispiel durch Feuchtigkeit,
- Internetschäden, etwa durch ein weitergeleitetes Virus,
- Schäden während der Ausübung von Ehrenamt und/oder Nebentätigkeit,
- Drohnenversicherung für privat genutzte Multicopter.
- Forderungsausfalldeckung: Sie erhalten Geld, wenn Dritte Ihnen Schaden zufügen, aber weder eine Haftpflichtversicherung noch Geld zur Schadensregulierung haben.
Weitere optionale Haftpflichtleistungen im Überblick
Mit dem Baustein der Forderungsausfalldeckung sichern Sie eigene Ansprüche ab. Wird Ihnen ein Schaden zugefügt, und die Verursacherin oder der Verursacher hat keine eigene Privathaftpflichtversicherung und keine finanziellen Mittel, so übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Zahlung entsprechend der Mindestschadenhöhe.
Eltern haften für Kinder unter sieben Jahren nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Mit diesem Extrabaustein können Sie auch Kinder bis zum Alter von sechs Jahren versichern. Die Aufsichtspflicht muss man selbstverständlich trotzdem wahrnehmen.
Ziehen ein oder beide Elternteile im Alter in Ihren Haushalt oder haben Sie andere Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner, können Sie diese in Ihrem Haftpflichttarif meist mitversichern.
Nicht immer ist ein Schaden sofort ersichtlich. Einige entstehen über einen längeren Zeitraum, etwa durch Feuchtigkeit oder Dämpfe. Derartige Schäden werden über diesen Vertragspunkt der Allmählichkeitsschäden abgesichert.
Möglich ist die Versicherung des Verlusts von fremden Schlüsseln oder Dienstschlüsseln und etwaigen Folgeschäden. Diese können sehr hoch sein – insbesondere wenn eine zentrale Schließanlage Teil des verlorenen Schlüsselbunds war. Selbst, wenn die Haftpflichtversicherung nicht für den Wechsel des eigenen Wohnungstürschlosses aufkommen wird, wird sie gegebenenfalls die Kosten für den Austausch der zentralen Schließanlage übernehmen – im vertraglich vereinbarten Rahmen.
Auch diesem Zusatzbaustein kommt hohe Bedeutung zu. Wenn beispielsweise versehentlich über Ihr digitales Gerät ein Virus weitergeleitet wird und hohe Schäden anrichtet, sind Sie mit diesem Vertragsbestandteil gegen Ansprüche von (potenziell) Geschädigten geschützt.
Die Haftpflichtversicherung ist nur für den privaten Rahmen ausgelegt. Für das Berufsleben benötigen Sie gegebenenfalls – je nach Berufsstand – eine Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Einige Privathaftpflichtversicherungstarife versichern allerdings auch Schäden, die im Rahmen von nebenberuflichen Tätigkeiten entstehen, sofern das diesbezügliche Einkommen einen bestimmten Jahresbetrag nicht übersteigt.
Befindet man sich in der Schule, im Studium oder der Berufsausbildung, zahlt die Haftpflichtversicherung mit dieser Klausel etwa auch bei Vorfällen in Laboren oder anderen praxisorientierten Lehrstunden.
Dieser Baustein ist wichtig, wenn Sie sich um Kinder von Dritten kümmern und im Rahmen dieser Tätigkeit ein Haftpflichtschaden entsteht.
Sind Sie in Ihrer Freizeit ehrenamtlich engagiert, ist es wichtig, abzuchecken, ob Ihre Versicherung auch diesen Lebensbereich mit abdeckt.
Helfen Sie beispielsweise Bekannten beim Umzug und Sie stürzen mit dem Karton voller Geschirr, erbringt die Privathaftpflicht mit diesem dieser Baustein Leistungen für den entstandenen Schaden.
Schäden durch Hunde müssen separat in einer Tierhalterhaftpflicht versichert werden. Nicht alle Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen versichern jedoch auch alle Hunderassen. Viele werden beispielsweise bestimmte als Kampfhunde eingestufte Hunde wie Pitbulls oder Staffordshirebullterrier sowie derartige Mischlinge vom Schutz ausschließen.
Auch andere Tiere sind im Versicherungstrag unter Umständen nicht automatisch mitversichert, so etwa Vogelspinnen oder Schlangen. Erkundigen Sie sich also bei Bedarf, ob und welche Tiere Ihr Wunschanbieter mitversichert. Für Pferde gibt es beispielsweise eine Pferdehaftpflichtversicherung. Nutzen Sie Tiere gewerblich, wird die private Haftpflichtversicherung abhängig von der Art des Tieres nicht ausreichend sein.
Entsteht unter Ihrer Aufsicht ein Schaden, dann sollte zunächst die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin oder des Tierhalters dafür aufkommen. Ist kein Versicherungsschutz beziehungsweise keine Tierhalterhaftflicht vorhanden, dann kann es sein, dass Sie selber finanzielle Verantwortung tragen müssen. Diese Klausel sichert Sie diesbezüglich ab.
Besitzen Sie für den privaten Gebrauch eine Drohne, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, etwaige Schäden an Dritten über eine Drohnenversicherung der Privathaftpflichtversicherung abzusichern. Nutzen Sie die Drohne auch gewerblich oder entspricht die Drohne nicht den Tarifbestimmungen, dann brauchen Sie sogar eine gesonderte Drohnenversicherung.
Befinden sich Dinge von anderen Privatpersonen oder Unternehmen in Ihrem Besitz, werden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mit diesem Baustein gegen Schäden abgesichert.
Auch beim Bewohnen von Mietwohnungen, gemieteten Häusern Hotels oder Ferienwohnungen kann man versehentlich Schäden anrichten. Die Klausel der Miethaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Mietsachschäden ab.
Im Haushalt genutzte Farben, Lacke oder Reinigungsmittel können das Wasser verunreinigen. Im Zweifelsfall kommt die Haftpflichtversicherung mit diesem Vertragsdetail für den Schaden auf.
In einigen Versicherungsverträgen sind Schäden durch versehentlich beschädigte Wasserleitungen inklusive, bei anderen Policen müssen sie explizit angefordert werden.
Auch Chemikalien, die im Abwasser entsorgt werden, stellen ein Risiko dar, können das Wasser verunreinigen und hohe Ansprüche von Geschädigten zur Folge haben.
Thermische und photovoltaische Solaranlagen, Blockheizkraftwerke, Wind- und Wasserkraftanlagen auf dem eigenen Grundstück müssen separat versichert werden.
Auch durch Öltanks verursachte Schäden sind nicht automatisch Bestandteil des Haftpflichtversicherungsvertrags, können jedoch zusätzlich versichert werden.
Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Grundstück, sollten Sie neben der Haftpflichtversicherung generell einige weitere Versicherungen haben, die Sie im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin bewahren, so beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung, eine Elementarschadenversicherung, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder auch eine Bauherrenversicherung.
Haftpflichtversicherungen bieten je nach Anbieter zudem wichtige Zusatzbausteine an. Dazu gehören Risiken durch Schäden auf dem unbebauten Grundstück, dem selbstgenutzten Wohneigentum sowie dem selbstgenutzten Ferienhaus im Inland oder europäischen Ausland. Auch Schäden durch vermietete Eigentumswohnungen im Inland, vermietete Einliegerwohnungen im selbstbewohnten Haus oder Mitversicherungen von kleineren Bauvorhaben sind eine Option.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung – Kombiprodukte mit der Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung gibt es auch in Kombinationen mit anderen privaten Versicherungsprodukten wie zum Beispiel der Hausratversicherung. Die Hausratversicherung leistet unter anderem, wenn das Inventar des eigenen Haushalts durch Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Ähnliches entwendet, beschädigt und/oder zerstört wird.
In der Regel sind die Verträge für Hausrat- und Haftplicht bei dieser Kombi einzeln kündbar. Ob sich diese Variante lohnt, muss im Einzelfall anhand eines genauen Vergleichs der Versicherungsgesellschaften entschieden werden. Kombi-Verträge können unter Umständen verhältnismäßig günstig sein.
Wichtig ist jedoch, die Versicherungsdetails der jeweiligen Policen genau zu prüfen. Die Haftpflichtleistungen und Versicherungssummen in dieser Kombi sind nämlich womöglich nicht so umfangreich wie beim Abschluss eines Einzelvertrags.
Wie melde ich der Privathaftpflicht einen Schaden?
Bei der Schadenmeldung gehen Sie wie folgt vor:
- Gestehen Sie keine Schuld ein, ehe die Haftpflichtversicherung Ihren Fall geprüft hat.
- Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos, Videos u. Ä. und notieren Sie ggf. Kontaktdaten von Zeugen.
- Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Versicherer. Laut Gesetz haben Sie dafür maximal eine Woche Zeit.
- Schildern Sie den Vorfall so genau wie möglich und reichen Sie eine Kopie der Schadensdokumentation ein.
- Notieren Sie den Namen Ihrer Kontaktperson bei Ihrer Haftpflichtversicherung.
- Leiten Sie alle folgenden Informationen umgehend weiter (zum Beispiel Forderungen, Gerichtsbescheide).
- Ihre Haftpflichtversicherung prüft den Schadensanspruch, leistet wenn dieser berechtigt ist und verteidigt Sie gegen nicht angemessene Forderungen.
Lassen Sie den Fall prüfen, ehe Sie Schuld eingestehen
Gestehen Sie keine Schuld ein, und zahlen Sie nicht aus eigener Tasche Geld an Geschädigte, bevor alle Ansprüche geprüft und der Tatbestand durch die Haftpflichtversicherung ermittelt worden ist.
Wann kann ich die Haftpflichtversicherung kündigen?
Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr, hin zu 36 Monaten. Eine Kündigung der Haftpflichtversicherung ist in der Regel meist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Den Vertrag können Sie regulär drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen. Haben Sie eine längere Laufzeit vereinbart, so können die Kündigungsfristen variieren. Details finden Sie in Ihrem Vertrag.
Reguläres Kündigungsrecht bei der Haftpflichtversicherung
In der Regel können Sie mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Tun Sie das nicht, wird der Vertrag stillschweigend um weitere zwölf Monate verlängert.
Weitere Infos zu Kündigung und Sonderkündigung finden Sie hier: Haftpflichtversicherung kündigen.
Sonderkündigungsrecht bei der Privathaftpflicht
- Bei einer Doppelversicherung: Haben Sie und Ihr Lebenspartner oder Ihre Partnerin je Einzelverträge, können Sie den neueren Vertrag kündigen und den älteren auf Sie beide umschreiben lassen.
- Im Schadenfall haben Sie stets ein mindestens zweiwöchiges Kündigungsrecht. Auch Ihre Versicherung kann Ihnen in diesem Fall kündigen.
- Bei einer Prämienerhöhung oder einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen durch die Privathaftpflichtversicherung.
Wann lohnt sich ein Wechsel meiner privaten Haftpflichtversicherung?
Der Wechsel zu einem anderen Haftpflichtversicherer kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie den Vertrag um zusätzliche Bausteine erweitern möchten und Ihr Versicherer kein günstiges Angebot macht.
- andere Anbieter günstigere Tarife vertreiben.
- Sie einen Altvertrag haben – neue Haftpflichtversicherungen bieten trotz günstiger Prämien oft einen umfassenderen Schutz und höhere Versicherungssummen.
Ein Wechsel der alten Haftpflichtversicherung sollte stets so gelegt werden, dass Sie zu keiner Zeit ohne Versicherungsschutz sind. Ein Vorteil der Haftpflichtversicherung ist dabei, dass im Gegensatz zu anderen Versicherungen keine Wartezeit besteht. Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet und die Beiträge gezahlt haben, besteht auch Versicherungsschutz.
FAQ – häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wie funktioniert der kostenlose externe Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de?
Mithilfe des externen Vergleichsrechners finden Sie binnen Sekunden einen passenden Tarif. Geben Sie einfach an, ob Sie einen Familientarif wünschen oder nur für sich selbst eine Versicherung suchen. Sie erhalten passende Ergebnisse binnen Sekunden übersichtlich aufgelistet – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Auf Wunsch können Sie die Ergebnisse weiter filtern und gezielt nach Zusatzbausteinen suchen.
Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie über unsere Webseite online einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass für Sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
2. Benötigen Kinder eine separate Haftpflichtversicherung?
Nein, Sie können Ihren Nachwuchs bei sich mitversichern, der Schutz ist so lange gültig, wie Ihre leiblichen Kinder, Ihre Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder bei Ihnen zuhause wohnen. Selbst wenn Ihr Kind von zuhause wegzieht, kann es noch so lange über Sie versichert werden, wie es sich in erster Ausbildung, Erststudium, Freiwilligen- oder Wehrdienst befindet und in keiner eigenen Lebensgemeinschaft eingetragen ist.
Einige Haftpflichtversicherer machen jedoch Einschränkungen bezüglich des Lebensalters des Nachwuchses, erkundigen Sie sich also bei Bedarf über diesbezügliche Vertragsdetails. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kind noch über Sie Schutz genießt, erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung.
3. Welche Personengruppen können gemeinsam versichert werden?
Lebensgemeinschaften, Partnerschaften und Ehen sowie Familien mit leiblichen Kindern, Pflege-, Adoptiv- und Stiefkindern können je gemeinsam versichert werden.
Zieht ein Elternteil im Alter in den Haushalt des erwachsenen Kindes, kann die Seniorin oder der Senior in der Regel über einen Zusatzbaustein in den bestehenden Tarif des Haushalts integriert werden.
Auch Au-Pairs und andere Haushaltsangehörige können unter Umständen versichert werden.
Haustiere können – je nach Tierart – mit oder ohne Zusatzbausteine Teil der Haftpflichtversicherung sein oder separat mit einer Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert werden.
4. Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Wichtig ist ein hoher Betrag von mindestens zehn Millionen Euro oder mehr, denn Schäden und Folgeschäden können je nach Schadenart schnell sehr kostenintensiv werden.
5. Was passiert, wenn der Schaden höher ist als die Deckungssumme?
In diesem Fall müssen Sie selber für die Differenz aufkommen. Es ist deshalb ratsam, für nur wenige Euro mehr im Jahr eine sehr viel höhere Versicherungssumme zu wählen.
6. Sind berufliche Risiken bei der Haftpflichtversicherung mit versichert?
Nein, die Privathaftpflichtversicherung gilt entsprechend des Namens nur für das Privatleben. Berufliche Risiken müssen gegebenenfalls in einer Berufshaftpflicht- oder einer Betriebshaftpflichtversicherung separat versichert werden.
Einige Privathaftpflicht-Anbieter bieten allerdings hilfreiche Zusatzbausteine an, die Risiken bei nebenberuflichen Tätigkeiten, ehrenamtlichem Engagement oder Kinderbetreuung mit abdecken.
7. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Sach-, Vermögen- und Personenschäden, die Sie oder andere Versicherte Ihres Haushalts außerhalb des Berufslebens unabsichtlich bei Dritten verursachen. Je nach Tarif und Bausteinen sind dabei eine Reihe verschiedener Risiken abgedeckt.
8. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Nicht in allen Fällen ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Entsteht ein Schaden mit Vorsatz, durch strafbare Handlungen oder bei Vertragsverletzungsverfahren, muss die Verursacherin oder der Verursacher den Schaden selbst begleichen.
Generell gilt die Haftpflichtversicherung nur für das Privatleben, nicht für Risiken im Zuge der Berufsausübung. Nebenberufliche Tätigkeiten und Ehrenämter können unter Umständen durch Zusatzbausteine abgedeckt werden.
Auch Eigenschäden oder Schäden, die die Versicherten eines gemeinsamen Vertrages untereinander verursachen, gehören nicht dazu. Lassen Sie das Tablet Ihres Kindes fallen oder kippt Ihr Kind Tee über Ihren teuren Teppich, zahlt die Versicherung nicht. Passiert Ihnen oder Ihrem Kind dieses Missgeschick jedoch mit dem Eigentum Dritter, so kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Viele Schäden werden von der Versicherung ausgeschlossen, so beispielsweise Risiken durch Jagd, Boxkämpfe, Rennen oder Kampfhunde, beziehungsweise können nur über Zusatzbausteine abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Gefälligkeits- und Freundschaftsdienste.
Bei Schäden, die mit dem Kfz verursacht werden, zahlt die >Kfz-Versicherung.
9. Gibt es beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung eine Wartezeit?
Nein, es gibt keine Wartezeit. Sie sind vollständig abgesichert, sobald Sie den Vertrag abgeschlossen und die Beiträge gezahlt haben.
10. Wie sind die Kündigungsfristen der Haftpflichtversicherung?
Haben Sie nicht eine Laufzeit für länger als ein Jahr vereinbart, dann können Sie den Vertrag regulär drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie die Fristeinhaltung gegebenenfalls nachweisen können.
Details zu den Kündigungsfristen Ihrer Haftpflichtversicherung finden sich in Ihrem Vertrag.
11. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein bis zu einmonatiges Sonderkündigungsrecht haben Sie stets im Schadenfall – unabhängig davon, ob die Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit waren oder nicht und unabhängig von der der Höhe oder dem Ausmaß des Schadens.
Abhängig von der bisherigen Laufzeit Ihres Vertrags haben Sie zudem auch bei einer Prämienerhöhung eventuell ein Sonderkündigungsrecht.
Auch im Fall einer Doppelversicherung kann der kürzer bestehende Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wenn der länger bestehende Vertrag den Umständen angepasst wird. Das wäre etwa dann der Fall, wenn zwei Individuen mit separater Haftpflichtversicherung sich nun zusammentun und einen gemeinsamen Haftpflichtversicherungsvertrag wünschen.
Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt
Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.
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